Die Stadtverwaltung Elmshorn sucht im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport befristet bis zum 01.06.2027:
Mitarbeiter für den Schließdienst an der Friedrich-Ebert-Schule auf Minijob-Basis (m/w/d)
Das Kleinspielfeld und der Schulhof der Friedrich-Ebert-Schule stehen Kindern außerhalb der Schulzeiten im Rahmen festgelegter Nutzungszeiten zur Verfügung. Zur Sicherstellung eines geordneten Betriebs und verlässlicher Schließzeiten sucht die Stadt Elmshorn zwei geringfügig Beschäftigte für den städtisch organisierten Schließdienst.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Öffnung und Schließung des Kleinspielfeldes und des Schulhofes der Friedrich-Ebert-Schule entsprechend der festgelegten Nutzungs- und Schließzeiten (Aktuelle Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr. In den Schulferien gelten von Montag bis Freitag abweichende Öffnungszeiten von 10:00 bis 18:00 Uhr, sofern keine Ferienbetreuung stattfindet oder keine abweichende Einzelfallregelung getroffen wurde.)
- Kontrolle, ob sich nach Ende der Nutzungszeit noch Personen auf dem Gelände befinden sowie Sichtkontrolle der Tore, Zäune, Schließvorrichtungen und Hinweisschilder
- Ansprache von Nutzer*innen bei Ablauf der Nutzungszeit und Hinweis auf die geltenden Regelungen
- Dokumentation und Informationsweitergabe bei besonderen Vorkommnissen, Schäden oder Auffälligkeiten an das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport
- Regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen Ansprechperson innerhalb der Stadtverwaltung
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität und Bereitschaft zur Tätigkeit in den Abendstunden und an Samstagen
- Kommunikationstalent in Verbindung mit unterschiedlichen Nutzergruppen und ruhiges, verbindliches Auftreten
- Mobilität zur Wahrnehmung von kurzen Kontrollgängen und der Bedienung von Toren und Schließanlagen
- Sorgfalt bei der Durchführung von Dokumentations- und Kontrollaufgaben
- Erfahrung in den Bereichen Hausmeisterdienst, Schließdienst, Jugend- oder Vereinsarbeit sind von Vorteil
- Bereitschaft zur Nutzung des privaten mobilen Endgeräts zur Arbeitszeiterfassung sowie dem Absetzen von Notrufen bei strafrechtlich relevanten Feststellungen oder erheblichen Hausordnungsverstößen
Die Übernahme der Tätigkeiten erfolgt in Form eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses auf Minijob-Basis befristet bis zum 01.06.2027. Die Vergütung richtet sich nach EG 1 TVöD.
Für weitere Auskünfte über die Aufgabeninhalte und Anforderungen wenden Sie sich bitte an Herrn Faron (04121 231 300, d.faron@elmshorn.de).
Bitte bewerben Sie sich bis zum 02.06.2026. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf sowie ggf. Nachweise über einschlägige Erfahrungen sofern vorhanden).
Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister - Haupt- und Rechtsamt
Personalwesen und Organisation - Schulstraße 15-17 - 25335 Elmshorn
arbeiten-in-elmshorn.de
Wir freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität oder Behinderung. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig eingestellt. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung.
Die Stadt Elmshorn ist lebenswert, hat 52.000 Einwohner*innen, liegt in Schleswig-Holstein und ist von Hamburg nur 30 Minuten entfernt. Und sie hat ihre eigene, liebenswerte Identität.
Damit das so bleibt, bieten wir unseren Mitarbeiter*innen Gestaltungsspielraum – für gute Ergebnisse. Pragmatisches Vorgehen und gute Ideen sind immer willkommen, denn wir vertrauen der Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen. Und wir halten ihnen den Rücken frei, damit sie sich täglich mit vollem Engagement für die Stadt Elmshorn einsetzen können.